RA Uwe Frosch

Übertragung zu Lebzeiten

 

Manchmal kann es sinnvoll sein, schon mit der sogenannten "warmen Hand", also zu Lebzeiten, Vermögenswerte auf die nächste Generation zu übertragen.

 

Die Motive dafür sind vielfältig: Der eine will Steuern sparen, der nächste Leistungen belohnen oder für seinen Betrieb die Nachfolge regeln. Und wieder einer möchte seine Pflege und Betreuung im Alter sichern.

Immer muß aber geprüft werden, ob die Übertragung für Sie sicher ist und Sie nicht übervorteilt werden.

 

Ich erläutere Ihnen, welche Möglichkeiten in Ihrem speziellen Fall sinnvoll sind und mache Ihnen konkrete Gestaltungsvorschläge. Damit aus dem Traum von der rechtzeitigen Regelung kein Alptraum wird.

 

RA Uwe Frosch | info@uwefrosch.de