RA Uwe Frosch

Vollmachtsmißbrauch

 

Eine Vollmacht kann gefährlich sein.

 

Denn der Bevollmächtigte kann rechtlich verbindlich für den Vollmachtgeber handeln. Mißbraucht er seine Handlungsmacht, kann er den Vollmachtgeber ungehindert ausplündern, gegen seinen Willen in ein Heim abschieben und dergleichen mehr.

 

Sind Sie als Vollmachtgeber einem untreuen Bevollmächtigten ins Netz gegangen oder haben Sie als Verwandter oder Bekannter den Verdacht, daß bei dem Bevollmächtigten etwas nicht mit rechten Dingen zugeht? Möglicherweise sehen Sie als Erbe aber erst nach dem Tod des Vollmachtgebers, daß der Bevollmächtigte in die eigene Tasche gewirtschaftet hat.

Zentrales Thema beim Vollmachtsmißbrauch ist die Geschäftsfähigkeit.

 

In allen Fällen berate und vertrete ich Sie mit Kompetenz und Nachdruck, um Ihren Forderungen Geltung zu verschaffen.

RA Uwe Frosch | info@uwefrosch.de