RA Uwe Frosch

Was ist den Betroffenen in unseren typischen Fällen zu raten?

 

Risiken und Nebenwirkungen einer Vollmacht

Eine wirksame Vollmacht schließt in der Regel die Anordnung einer Betreuung aus. Das Gericht wird nur dann einen Kontrollbetreuer einsetzen, wenn die Mutter entweder bei der Vollmachtserteilung schon geschäftsunfähig war oder die Bevollmächtigte mit ihrer Aufgabe nicht zurecht kommt oder sich ungetreu verhält. Die Tochter wird sich also zunächst gut überlegen müssen, ob es erfolgversprechend ist, die Geschäftsfähigkeit ihrer Mutter in Frage zu stellen; in zweiter Linie wird sie prüfen müssen, ob die Geschäftsführung der Bevollmächtigten Haushälterin objektiv Anlaß zur Sorge gibt.

 

Aus Sicht von Frau Reich und Johanna stellt sich die Situation genau umgekehrt dar. Wenn Frau Reich bei der Vollmachtserteilung geschäftsfähig war, bleibt die Vollmacht grundsätzlich auch dann wirksam, wenn sie jetzt geschäftsunfähig geworden ist. Etwas anderes gilt nur, wenn die Vollmacht im Geschäftsverkehr von Dritten nicht akzeptiert wird, Johanna mit der Bevollmächtigung überfordert ist oder es Gründe für den Verdacht des Vollmachtsmißbrauch gibt.

Befürchtet Frau Reich schon bei Vollmachtserteilung, daß ihre Bevollmächtigte später mit Auskunfts- und Rechenschaftsverlangen "schikaniert" werden wird, sollte sie sich beraten lassen, wie sie das vermeiden kann.

 

 

Geschwisterliebe

Wenn Herr Klein Alleineigentümer seines Hauses ist, wird Sohn Gerd ihn in der Regel nicht daran hindern können, zu Lebzeiten darüber zu verfügen; möglicherweise liegt eine Bindung durch ein gegenseitiges Testament oder einen Erbvertrag, beispielsweise mit der vorverstorbenen Ehefrau Klein, vor; auswirken wird sich das in der Regel aber erst nach dem Tod von Herrn Klein. Gerd wird sich insoweit beraten lassen müssen.

 

Ist Herr Klein aber schon jetzt geschäftsunfähig, kann das einer wirksamen Übertragung entgegenstehen. Gerd wird bei begründeten Verdacht eine Betreuung anregen müssen. Er sollte aber wissen, daß dadurch keine Übertragungssperre eintritt. Denn auch einen Betreuer kann einer Übertragung zustimmen, wenn ein vernünftiges, lebzeitiges Interesse für die Übertragung (z.B. Sicherstellung von Versorgung und Pflege) vorliegt und Herr Klein gesichert wird.

 

 

Sinneswandel

Wenn Frieda begründeten Verdacht auf eine etwaige Geschäftsunfähigkeit ihrer Tante hat, wird sie auf dieser Grundlage versuchen müssen das neue Testament anzugreifen.

 

 

Kleine Geheimnisse

War Herr Kraft bei der Übertragung seiner Häuser auf den Verwalter Raff noch geschäftsfähig? Das wird man mit einem entsprechenden Sachverständigengutachten, möglicherweise im Rahmen eines Gerichtsprozesses, klären müssen.

 

 

 

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